Allgemeine Geschäftsbedingungen

17.02.2026

1. Geltungsbereich, Leistungen, Vertragsgegenstand

  • 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der konformWerk, Lange Str. 14, 38448 Wolfsburg, vertreten durch Tim Mauersberger (nachfolgend "konformWerk" genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: "Kunde"). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von konformWerk ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
  • 1.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist (§ 14 BGB) gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • 1.3 konformWerk erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Kommunikation, Werbung, Marketing und Softwareentwicklung (nachfolgend "Leistungen"). Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von konformWerk.
  • 1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen konformWerk und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 1.5 Die Angebote von konformWerk sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von konformWerk zustande.

2. Pflichten des Kunden

  • 2.1 Der Kunde hat konformWerk alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten und Unterlagen und technische Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt konformWerk zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.
  • 2.2 Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird konformWerk von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. konformWerk hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
  • 2.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten und Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind (insb. Urheber-, Marken- und sonstiger Kennzeichenrechte) und stellt konformWerk von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
  • 2.4 Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von konformWerk integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von konformWerk vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

  • 3.1 Die im Rahmen eines Auftrages erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendungen der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist.
  • 3.2 Sofern an den im Rahmen des Auftrages erbracxhten Leistungen von konformWerk Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran - sofern nach deutschem Recht möglich - mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden die Nutzungsrechte als einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Rechte eingeräumt.
  • 3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die o.g. Rechte an Dritte zu übertragen und/oder Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen. Eine solche Weiterübertragung und/oder Einräumung von Nutzungsrechten bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von konformWerk. Sie ist gesondert zu honorieren.
  • 3.4 Die Leistungsergebnisse von konformWerk dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes bedarf der Zustimmung von konformWerk.
  • 3.5 Über den Umfang der Nutzung steht konformWerk ein Auskunftsanspruch zu.
  • 3.6 Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für von konformWerk gelieferter oder verwendeter Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet sich auf Aufforderung von konformWerk zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen zur Erfüllung des Vertragszwecks. Eine Haftung für Fremdlizenzsoftware übernimmt konformWerk nicht, sofern der Kunde vorab über die Verwendung der Fremdlizenzsoftware von konformWerk informiert worden ist und der Verwendung nicht widersprochen hat.
  • 3.7 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 oder 3.6 steht konformWerk unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe der für den gesamten Auftrag vereinbarten Vergütung zu.

4. Vergütung

  • 4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht konformWerk ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
  • 4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann konformWerk dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von konformWerk verfügbar sein. Ebenfalls ist konformWerk zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.
  • 4.3 Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden konformWerk alle dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von konformWerk über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet (Nachhonorierung). In einem solchen Fall wird konformWerk den Kunden vorab darüber informieren. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.
  • 4.4 konformWerk fällt unter die Kleinunternehmerregelung und berechnet gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich brutto.

5. Gewährleistung und Haftung

  • 5.1 konformWerk haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außer-vertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In Abhängigkeit vom Provider geht konformWerk von einer mittleren Zugänglichkeit der bereit gehaltenen Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) in Höhe von 99,0% im Jahresmittel aus. Sollte es dennoch zu einem Ausfall kommen, beträgt die Reaktionszeit von konformWerk einen Werktag.
  • 5.2 In sonstigen Fällen haftet konformWerk - soweit in 5.3 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen Fällen ist eine Haftung von konformWerk vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  • 5.3 Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  • 5.4 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von konformWerk erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde stellt konformWerk insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
  • 5.5 konformWerk haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse. Der Kunde stellt konformWerk insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

6. Verwertungsgesellschaften

  • 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von konformWerk verauslagt, hat der Kunde diese konformWerk zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

7. Leistungen Dritter

  • 7.1 konformWerk ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. konformWerk zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.

8. Media-Planung und Media-Durchführung

  • 8.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung führt konformWerk nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Median und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten durch. Einen werblichen Erfolg schuldet konformWerk dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
  • 8.2 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist konformWerk berechtigt, Fremdkosten dem Kunden sofort in Rechnung zu stellen und die Weiterleitung an die entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang durch den Kunden vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang und daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet konformWerk nicht, sofern die Zahlungsverzögerung durch den Kunden verursacht wird.

9. Präsentationen/Pitches

  • 9.1 Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht konformWerk ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand von konformWerk sowie etwaige Kosten von Fremdleistungen deckt. Sofern konformWerk nach der Präsentation/dem Pitch keinen Auftrag erhält, so bleiben Eigentum und Rechte an den Leistungen und Präsentationsunterlagen im Eigentum von konformWerk. Der Kunde erhält für diesen Fall keinerlei Nutzungsrechte an den Leistungen und darf diese insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigen, veröffentlichen bzw. verbreiten.
  • 9.2 Jede Verwendung, Bearbeitung und Nachahmung der Leistungen von konformWerk ist untersagt.

10. Geheimhaltung

  • 10.1 konformWerk ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.
  • 10.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von konformWerk oder im Auftrag von konformWerk handelnden Personen zugehenden und bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann.

11. Kennzeichnung und Werbung

  • 11.1 konformWerk darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen. Ebenso darf konformWerk den Kunden in ihre Referenzliste aufnehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf konformWerk Hyperlinks zu den von ihnen erstellten Internet-Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. konformWerk ist auch berechtigt, Reproduktionen von den durch konformWerk erstellten Druckvorlagen in die eigene online- und offline-Werbemittel zu integrieren.
  • 11.2 Der Kunde räumt konformWerk zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie z.B. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.
  • 11.3 Die Rechte nach 11.1 und 11.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.

12. Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt

  • 12.1 konformWerk behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich bzw. in den AGB vereinbarten Umfang.
  • 12.2 Der Kunde hat Originale nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen von konformWerk auf seine Rechnung zurückzusenden.
  • 12.3 Erfolgt die Übergabe nach dem Vertragszweck zur Übereignung (z.B. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von konformWerk.

13. Aufrechnung und Abtretung

  • 13.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit konformWerk abzutreten.
  • 13.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannter oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

  • 14.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung durch konformWerk in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. der Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

15. Datenschutz

  • 15.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
  • 15.2 konformWerk ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbare relevante Daten des Kunden auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken selbst zu nutzen oder an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Ist der Kunde dazu nicht bereit, hat er dies dem Anbieter bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
  • 15.3 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von konformWerk gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde zu, dass er bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten wird. Setzt der Kunde Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch dieser die jeweiligen Vorgaben einhält.
  • 15.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Datenschutz.

16. Streitbeilegung

  • 16.1 Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

  • 17.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
  • 17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).
  • 17.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Wolfsburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann konformWerk oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Ergänzende, besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber, Vermittlung/Schaltung von Stellenanzeigen

Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potenziellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die konformWerk mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung auf Portalen beauftragen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel diesen Besonderen Geschäftsbedingungen vor.

1. Schaltung von Stellenanzeigen

  • 1.1 Die Verträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Der Arbeitgeber entscheidet, für welchen Zeitraum er die Stellenanzeige schaltet. Soweit er nichts anderes angibt, gilt die Standardlaufzeit von 30 Tagen als vereinbart.
  • 1.2 Layoutwünsche des Arbeitgebers werden grundsätzlich berücksichtigt. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird konformWerk die Stellenanzeige ggf. gegen Aufwandskosten selbst gestalten. Texte werden hierzu in den Formaten Word, HTML oder PDF entgegen genommen, Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, PNG oder PDF. Bereits für Printmedien fertiggestellte Stellenanzeigen werden im PDF-Format entgegengenommen, soweit in diesen Dateien die Texte und Grafiken getrennt zu bearbeiten sind. konformWerk behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
  • 1.3 Eine Stellenanzeige ist auf eine Stellenposition beschränkt.
  • 1.4 Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Stellenanzeige möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener Dienstleistungsvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den konformWerk Dritten gegenüber berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von konformWerk mangelhaft war und konformWerk dies zu vertreten hat.
  • 1.5 konformWerk übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigetexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Arbeitgeber zurückzugeben.
  • 1.6 Firmen mit einem Beteiligungsverhältnis von > 50% können Stellenanzeigen-Kontingente gemeinsam nutzen. Für Beteiligungsverhältnisse <= 50% ist eine gemeinsame Nutzung von Stellenanzeigen-Kontingenten ausgeschlossen.

2. Mängelansprüche

  • 2.1 konformWerk gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen, von konformWerk zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichen Dienstleistungen.
  • 2.2 Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgeber in Textform (§126b BGB) anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet. konformWerk leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen.
  • 2.3 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

3. Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung

  • 3.1 Der jeweilige Arbeitgeber ist verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 DDG (Impressumspflicht).
  • 3.2 Der Arbeitgeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt konformWerk diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

4. Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes

  • 4.1 konformWerk schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet konformWerk nicht das tatsächliche Auffinden von potenziellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.
  • 4.2 konformWerk schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten. konformWerk steht nur dafür ein, dass die Internetseiten grundsätzlich bestehen oder allgemein zugänglich sind. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von konformWerk.