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Audit & Analyse

Häufige WCAG 2.2 Verstöße - Typische Barrierefreiheitsprobleme & BFSG Risiken

Die häufigsten WCAG 2.2 Level AA Verstöße - und warum sie nach dem BFSG rechtlich relevant sind. Mit konkreten Lösungen.

8 Min. Lesezeit

Nach der Prüfung zahlreicher Websites im Rahmen von WCAG-Audits zeigen sich immer wieder dieselben Problemfelder. Viele dieser Verstöße betreffen Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA - und sind damit für Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, rechtlich relevant.

Im Folgenden finden Sie die häufigsten Barrierefreiheitsprobleme - inklusive konkreter Handlungsempfehlungen zur Umsetzung.

1. Fehlende Alternativtexte

Bilder ohne alt-Attribut sind einer der häufigsten Verstöße gegen WCAG Level A. Screenreader können Inhalte ohne Alternativtext nicht vermitteln.

Maßnahmen:

  • Beschreibende alt-Texte für informative Bilder verwenden.
  • alt="" für rein dekorative Bilder einsetzen.
  • Keine redundanten Formulierungen wie "Bild von" verwenden.

2. Unzureichende Farbkontraste

Unterschreiten Texte die Mindestkontrastwerte, sind Inhalte für Menschen mit Sehbeeinträchtigung schwer oder nicht lesbar.

WCAG Level AA Anforderungen:

  • Fließtext: mindestens 4,5:1
  • Großer Text: mindestens 3:1
  • UI-Komponenten und grafische Elemente: mindestens 3:1

3. Fehlende Formularbeschriftungen

Eingabefelder ohne korrekt zugeordnete <label>-Elemente verstoßen gegen WCAG 2.2 und sind für Screenreader-Nutzer nicht verständlich.

Maßnahmen:

  • Explizite <label>-Elemente mit passenden for- und id-Attributen verwenden.
  • Jedes Eingabefeld programmatisch eindeutig beschriften.

4. Probleme bei der Tastaturbedienbarkeit

Viele interaktive Komponenten sind nur per Maus nutzbar. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen WCAG Level A und AA dar.

Maßnahmen:

  • Alle Elemente per Tab erreichbar machen.
  • Aktivierung per Enter oder Leertaste ermöglichen.
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren bereitstellen.
  • Fokus-Management bei Modals und Overlays korrekt umsetzen.

5. Fehlende Dokumentensprache

Ohne lang-Attribut im <html>-Element können Screenreader die falsche Sprachausgabe verwenden.

Maßnahme:

  • Sprachcode korrekt setzen, z. B. lang="de".

6. Leere Links und Buttons

Links und Buttons ohne zugängliche Namen sind für assistive Technologien nicht interpretierbar.

Maßnahmen:

  • Sichtbaren Text oder aria-label verwenden.
  • Icon-Buttons stets mit beschreibendem Accessible Name versehen.

Relevanz für das BFSG

Viele der genannten Probleme betreffen Erfolgskriterien, die für die Einhaltung der WCAG 2.2 auf Level AA erforderlich sind. Da das BFSG diese Konformitätsstufe als technischen Maßstab heranzieht, können entsprechende Mängel rechtliche Risiken begründen.

Ein strukturiertes Accessibility-Audit identifiziert Abweichungen systematisch und priorisiert Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung.


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